Therapeutische Wohngemeinschaften

Wir unterhalten verschiedene therapeutische Wohngemeinschaften, die psychisch kranken und behinderten Menschen ein Zuhause bieten. Die Bewohner*innen waren oder sind noch in psychiatrischer Behandlung. Die therapeutische Wohngemeinschaft dient der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. Zentrale Voraussetzung dafür ist die psychische Stabilisierung der Bewohner*innen. Langfristiges Ziel ist es, ein eigenverantwortliches Leben ohne stationäre psychiatrische Betreuung zu ermöglichen

Therapeutische Wohngemeinschaften

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93047 Regensburg

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Podcast

Podcast: Die blaue Tür - Therapeutische Wohngemeinschaften

Der Podcast "Die blaue Tür" wurde zur Woche der Seelischen Gesundheit produziert. In dieser Folge werden die Therapeutischen Wohngemeinschaften und die Hausgemeinschaft vorgestellt.

Wohnformen und Gemeinschaft

Wir bieten therapeutische Wohngemeinschaften in Gruppengrößen von zwei oder acht Bewohner*innen an. Jede Person verfügt über ein eigenes Einzelzimmer oder Apartment. Die weiteren Räumlichkeiten werden gemeinschaftlich genutzt. Das soziale Miteinander und die Gemeinschaft stehen bei dieser Wohnform im Vordergrund.

Die Hausgemeinschaft

Die Hausgemeinschaft stellt eine Sonderform der therapeutischen Wohngemeinschaft dar. Hier leben acht Menschen jeweils in einer eigenen Wohnung und zugleich als Gemeinschaft unter einem Dach. Die Bewohner*innen bringen bereits ein hohes Maß an Selbstständigkeit mit, benötigen jedoch weiterhin den geschützten Rahmen dieser therapeutischen Wohnform und schätzen das gemeinschaftliche Wohnen.
Ziel der Hausgemeinschaft ist es, ein möglichst selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen – trotz Beeinträchtigung durch eine psychische Erkrankung oder Behinderung.

Aufnahmeverfahren

Interessierte Personen vereinbaren zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. Dieses Gespräch dient dazu zu klären, ob die Voraussetzungen für das Leben in einer therapeutischen Wohngemeinschaft bzw. in der Hausgemeinschaft gegeben sind.

Kosten und vertragliche Regelungen

Zu jedem Wohnplatz gehört ein Einzelzimmer oder Apartment, im Fall der Hausgemeinschaft eine eigene Wohnung.
Das Mietentgelt sowie die allgemeinen Kosten des Lebensunterhalts werden von den Bewohner*innen selbst getragen. Die Kosten für die Betreuungsleistungen werden in der Regel vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.

Ein Wohn- und Betreuungsvertrag regelt die genauen Bedingungen des Aufenthalts.