Therapeutische Wohngemeinschaften und Hausgemeinschaft

In fünf Wohngemeinschaften  und einer Hausgemeinschaft finden 30 Menschen mit einer psychischen Erkrankung/Behinderung ein Zuhause.

Ein soziotherapeutisches Angebot ist fester Bestandteil dieses Angebotes.

Therapeutische Wohngemeinschaften

Schottenstraße 6
93047 Regensburg

Kontakt

Tel. 0941 58524-22
Fax 0941 58524-15
twg@dw-regensburg.de

Podcast

Podcast: Die blaue Tür - Therapeutische Wohngemeinschaften

Der Podcast "Die blaue Tür" wurde zur Woche der Seelischen Gesundheit produziert. In dieser Folge werden die Therapeutischen Wohngemeinschaften und die Hausgemeinschaft vorgestellt.

Die therapeutische WG soll auf ein selbständiges Leben vorbereiten. Wichtigste Voraussetzung ist die psychische Stabilisierung der Bewohner. Langfristiges Ziel ist es, den Bewohner*innen ein eigenverantwortliches Leben ohne stationäre psychiatrische Betreuung zu ermöglichen.

Wir bieten therapeutische Wohngemeinschaften in Gruppengrößen von zwei bzw. acht Bewohner*innen an. Diese verfügen über ein Einzelzimmer oder Apartment und nutzen die weiteren Räumlichkeiten der Wohnung bzw. des Hauses gemeinschaftlich. Die Gemeinschaft und das soziale Miteinander stehen bei dieser Wohnform in Vordergrund.

Die Hausgemeinschaft ist eine Sonderform der therapeutischen Wohngemeinschaften. In der Hausgemeinschaft wohnen acht Menschen in einer jeweils eigenen Wohnung und überdies als Gemeinschaft unter einem Dach. Die Bewohner*innen bringen ein hohes Maß an Selbstständigkeit mit, benötigen aber den geschützten Rahmen dieser therapeutischen Wohnform und legen zudem Wert auf gemeinschaftliches Wohnen. Hauptziel dieses Angebotes ist, dass möglichst selbstständige Leben in der eigenen Wohnung trotz Beeinträchtigung durch die psychische Erkrankung/Behinderung.

Wer Interesse an einem Platz hat, vereinbart einen Termin für ein erstes Gespräch. Es dient dazu herauszufinden, ob jemand für das Leben in einer therapeutischen Wohngemeinschaft bzw. der Hausgemeinschaft geeignet ist.

Zu jedem Wohnplatz gehört ein Einzelzimmer oder Appartement. bzw. im Fall der Hausgemeinschaft eine eigene Wohnung. Das Mietentgelt hierfür sowie die generellen Kosten für den Lebensunterhalt tragen die Bewohner*innen selbst. Die Kosten für die Betreuungsleistungen werden in der Regel vom zuständigen Träger der Sozialhilfe übernommen. Ein Wohn- und Betreuungsvertrag regelt die genauen Bedigungen des Aufenthaltes.